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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Abrechnungsverfahren


Das Abrechnungsverfahren der Vergütungen in der Sozial- und Eingliederungshilfe wurde im Jahr 2012 von der Kommission nach § 79 SGB XII abgestimmt und in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Regelungen zur Abrechnung von Leistungen gilt u.a für folgende Bereiche:

 

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Förder- und Betreuungsbereiche (FBB)
  • Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen
  • Ganztagesbetreuungen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • weitere besondere Wohnformen (ehemals abW)
  • ambulant betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII
  • besondere Wohnformen (ehemals Wohnheime und AWG)

 

Ausführliche Informationen sind dem Merkblatt einschließlich der dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.

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