Eingliederungs- und Sozialhilfe
Abrechnungsverfahren
Das Abrechnungsverfahren der Vergütungen in der Sozial- und Eingliederungshilfe wurde im Jahr 2012 von der Kommission nach § 79 SGB XII abgestimmt und in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Regelungen zur Abrechnung von Leistungen gilt u.a für folgende Bereiche:
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Förder- und Betreuungsbereiche (FBB)
- Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen
- Ganztagesbetreuungen für behinderte Kinder und Jugendliche
- weitere besondere Wohnformen (ehemals abW)
- ambulant betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII
- besondere Wohnformen (ehemals Wohnheime und AWG)
Ausführliche Informationen sind dem Merkblatt einschließlich der dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.