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Familie, Kinder und Jugendliche

Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen dieser Richtlinie Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

 

Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie die Bewilligungsstelle.

 

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen:

 

im Handlungsfeld "Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte"  (Abschnitt 1)

  • Maßnahme 1: Steigerung der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
  • Maßnahme 2: Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium zur Erschließung  neuer Zielgruppen,
  • Maßnahme 3: Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,

im Handlungsfeld "Starke Kindertagespflege"  (Abschnitt 2)

  • Maßnahme 4: Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege,

im Handlungsfeld "Bewältigung inhaltlicher Herausforderung" (Abschnitt 3)

  • Maßnahme 5: Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Förderung von Teamfortbildung zu ausgewählten Themen in Kindertageseinrichtungen,
  • Maßnahme 6: Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

im Handlungsfeld "Sprachliche Bildung fördern" (Abschnitt 4)

  • Maßnahme 7: Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und -mentoren) in der Kindertagesbetreuung
  • Maßnahme 8: Konzeptentwicklung zur Förderung der Voraussetzungen für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Mundgesundheit.

Zuwendungsempfänger

  • sind für die Maßnahmen 1-6  Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. kommunaler Gebietskörperschaften, die Kindertagespflege dem Gesetz über Kindertagesbetreuung anbieten oder nach § 23 SGB VIII finanzieren,
  • sind für die Maßnahme 7 die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen als örtlicher Träger öffentlichen Jugendhilfe,
  • können für die Maßnahme 8 sein
    - juristische Personen des öffentlichen Rechts
    - juristische Personen des Privatrechts
    - rechtsfähige Personengesellschaften.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung Richtlinie

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQ

 

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Zur datenschutzkonformen Datenübermittlung der mit der Förderung verbundenen Unterlagen als Exel-Datei über die Schnittstelle "FTAPI SubmitBox" nutzen Sie folgenden link:

https://stransfer.ksv-sachsen.de/submit/kitaqutverb_ksv_sachsen_de

Zur Anwendung lesen Sie die FTAPI-Kurzanleitung SubmitBox.

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