Ehrenpatenschaft für Mehrlingsgeburten
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten, der/die mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillinge.
Mit der Patenschaft wird dieser Familie zugleich eine Zuwendung von je 500 Euro pro Mehrlingskind nach der Geburt und vor dem Schuleintritt gewährt.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Jugendamt unter Beifügung von Kopien der Geburtsurkunden zu stellen.
Dieser Link verweist Sie auf die Liste der Jugendämter.
Die Voraussetzungen für eine Patenschaftsübernahme entnehmen Sie bitte der Richtlinie Familienförderung - Übernahme Mehrlingspatenschaften.