Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Familie, Kinder und Jugendliche

Ehrenpatenschaft für Mehrlingsgeburten

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten, der/die mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillinge.

 

Mit der Patenschaft wird dieser Familie zugleich eine Zuwendung von je 1.200.00 Euro pro Mehrlingskind nach der Geburt gewährt.

 

Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, unter Beifügung von Kopien der Geburtsurkunden, zu stellen.

Im Antrag ist der Wohnort der Mehrlingsfamilie im Freistaat Sachsen nachzuweisen.

 

Die Voraussetzungen für eine Patenschaftsübernahme entnehmen Sie bitte der Richtlinie Familienförderung - Übernahme Mehrlingspatenschaften.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen