Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Heimaufsicht

Informationen

Die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Heimaufsicht ist das Sächsische Wohnteilhabegesetz sowie die geltende Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes.

 

Zur Auslegung von Gesetz und Verordnung wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Auslegungshinweise erstellt. Diese bieten Rechtssicherheit für Träger und Leistungsanbieter bei der Umsetzung heimrechtlicher Anforderungen und stärken Transparenz für Bewohnerinnen und Bewohner. Zudem dienen sie dem Fachdienst Heimaufsicht als handlungsleitende Empfehlung beim Vollzug der heimrechtlichen Regelungen.

 

Sie finden die Auslegungshinweise auf der Seite des PflegeNetz Sachsen https://www.pflegenetz.sachsen.de/vollstationaere-pflege.html.

 

Prüfauftrag

 

Die Heimaufsicht hat einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Intensivpflege -Wohngemeinschaften ganzheitlich und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen betrachtet.

 

Nach Abschluss der Prüfung wird den Trägern oder Leistungsanbietern ein Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt und in der Regel die Möglichkeit einer Stellungnahme beziehungsweise Gegendarstellung eingeräumt.

 

Prüfbericht

 

Anschließend erstellt die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der möglichen Stellungnahme des Träger oder Leistungsanbieters einen abschließenden Prüfbericht über die letzte Prüfung.

 

Zur Stärkung der Transparenz und Verbraucherrechte ist der Träger oder Leistungsanbieter gesetzlich verpflichtet, den Prüfbericht der letzten wiederkehrenden Prüfung in anonymisierter Form am Ort der Wohnform zur Einsichtnahme vorzuhalten und gegenwärtigen oder künftigen versorgten Personen, ihren rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern auf Wunsch zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

Der Prüfbericht beschreibt die zum Zeitpunkt der Prüfung vor Ort festgestellten Sachverhalte. Die enthaltenen Feststellungen entsprechen daher einer Momentaufnahme.

 

Um einen umfassenden Eindruck zu erhalten, empfehlen wir die jeweilige Wohnform zu besichtigen und Gespräche mit den vertretenden Personen zu führen. Vorbehaltlich deren Bereitschaft können auch Gespräche mit der Bewohnervertretung oder dem Bewohnersprecher in die Informationssammlung einbezogen werden.

 

Update:

Bisher konnten an dieser Stelle die Empfehlungen zum Prüfablauf durch die Heimaufsicht („Prüfkataloge“) eingesehen werden. Durch gesetzliche Neuregelungen im Bereich des Heimrechtes sind diese Empfehlungen einem fortlaufenden Anpassungsprozess unterworfen.

 

Die Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften werden gesetzlich definiert. Die bisher veröffentlichten, nicht abschließenden Prüfkataloge stellen lediglich ein internes Arbeitsinstrument zum einheitlichen Vollzug des gesetzlichen Prüfauftrages dar.

 

Bei Rückfragen zu konkreten Prüfgegenständen wenden Sie sich gern an die zuständigen Beschäftigten des Fachdienstes Heimaufsicht.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2026

Bedienhilfen