Heimaufsicht
Informationen
Die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Heimaufsicht ist das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächBeWoG).
Die Heimaufsicht hat einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen ganzheitlich betrachtet.
Dazu wurden Prüfkataloge mit verschiedenen Modulen entwickelt, einerseits für die Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen und anderseits für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Dazu stellt die Heimaufsicht weiteres Informationsmaterial für Betroffene und Interessierte zur Verfügung.