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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Eingliederungshilfe

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

 

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

 

Der KSV Sachsen ist als Träger der Eingliederungshilfe, neben den Landkreisen und kreisfreien Städten, für bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe für Leistungsberechtigte ab 18 Jahren zuständig.

 

Die Sachbearbeiter*innen des KSV Sachsen beraten Sie gern zu den entsprechenden Hilfearten. Ergänzend können Sie sich auch an Beratungsstellen wenden, insbesondere an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

 

 

Klicken Sie hier, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.

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