Widerspruchsbehörde, Grundsatz und Aufsicht
Der KSV Sachsen ist die Widerspruchsbehörde für die bei den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten anhängigen Verwaltungsverfahren nach § 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Feststellungsverfahren über das Vorliegen einer Behinderung -, dem Landesblindengeldgesetz (LBlindG) sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Sächsischem Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG).
Weiterhin ist der KSV Sachsen zuständig für Grundsatzangelegenheiten in diesen Rechtsgebieten und betreut die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte in den Datenverarbeitungsverfahren nach dem LBlindG und nach § 152 SGB IX inklusive der elektronischen Aktenführung sowie nach dem BEEG und SächsLErzGG.
Für das Feststellungsverfahren nach § 152 SGB IX über das Vorliegen einer Behinderung ist der KSV Sachsen zugleich Rechtsaufsichtsbehörde.
Für die Verwaltungsverfahren nach dem BEEG und dem SächsLErzGG ist der KSV Sachsen obere Verwaltungs- und Fachaufsichtsbehörde.