Eingliederungs- und Sozialhilfe, Leistungserbringer
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist nach dem Landesrecht neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sowohl Träger der Eingliederungshilfe als auch Träger der Sozialhilfe.
In den Fällen, in denen der KSV Sachsen Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, ist er unter anderem auch für die notwendigen existenzsichernden Leistungen zuständig.
Als Träger der Sozialhilfe ist der KSV Sachsen auch für die stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland und stationäre Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zuständig.
Welche Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe und/oder der Sozialhilfe vom KSV Sachsen erbracht werden, finden Sie unter der jeweiligen Rubrik.
Des Weiteren finden Sie unter "Informationen an Leistungserbringer" Wichtiges zu Abrechnungsverfahren, Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen, Pflegeergänzungsleistungen, Sozialplanung und der überörtlichen Betreuungsbehörde.
§ 37a SGB IX Gewaltschutz in Einrichtungen
Die Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (Fachstelle KogGE) begleitet und unterstützt in Sachsen Einrichtungen und Dienste der Teilhabe und Rehabilitation, in denen Menschen mit Behinderung leben und arbeiten, bei der Gewaltprävention.
Die Fachstelle KogGE verfolgt eine fachkompetente Unterstützung und Begleitung bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und bietet Workshops zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderung zum Thema Gewalt an.
Das Projekt im Auftrag der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen wird gefördert durch den Freistaat Sachsen.
Bei Fragen zu § 37a SGB IX Gewaltschutz in Einrichtungen hier klicken