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Familie, Kinder und Jugendliche

Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe

Bitte beachten:  

Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Fördervollzug in Zusammenhang mit der Energiekrise vom 7.September 2022 bitte hier weiterlesen

 

Mit der Förderung sollen Einrichtungen der Familienhilfe unterstützt werden. Die Einrichtungen sollen vorrangig in ihrer baulichen Substanz erhalten werden, nur im Bedarfsfall sollen Neubauten unterstützt werden. Gefördert werden der Neubau, der Umbau und die Sanierung sowie Ausstattungen, insbesondere von

  • Familienferienstätten und
  • Familienzentren sowie Familienbildungs- und -begegnungsstätten.

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, die Familienverbände und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Darüber hinaus können gemeinnützige Vereine, die keinen der Spitzenverbände angehören, durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Zuwendungsempfänger anerkannt werden.

 

Der KSV Sachsen ist die Bewilligungsbehörde.

 

Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie Familienförderung - Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe .

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