Stiftung Anerkennung und Hilfe
Die sächsische Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Rahmen der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, zum 1. September 2017 für den Freistaat Sachsen beim KSV Sachsen eingerichtet.
Die Anlauf- und Beratungsstelle unterstützte und beriet bis zum 30.06.2023 Menschen, die im obengenannten Zeitraum in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und Leid und Unrecht erfahren hatten. Darunter fielen zum Beispiel ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder finanzielle Einbußen, wenn sie sozialversicherungspflichtig in den genannten Einrichtungen gearbeitet hatten, ohne dass dafür in die „Rentenkasse“ eingezahlt wurde. Die Leistungen richteten sich an Betroffene, die ihren Wohnsitz in Sachsen hatten.
Weitere Informationen:
- Aufgaben der Stiftung Anerkennung und Hilfe
- Aufgaben der Stiftung in Gebärdensprache
- Aufgaben der Stiftung in Leichter Sprache
Die nebenstehenden Videobeiträge schildern auch Erfahrungen von Leid und Gewalt, die beim Zuhören verstören können. Falls Ihnen diese Themen gerade nicht gut bekommen würden, vermeiden Sie das Hören.