Stiftung Anerkennung und Hilfe
Die sächsische Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Rahmen der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, zum 1. September 2017 für den Freistaat Sachsen beim KSV Sachsen eingerichtet. Die Anlauf- und Beratungsstelle unterstützt und berät Menschen, die im obengenannten Zeitraum in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und Leid und Unrecht erfahren haben. Darunter fallen zum Beispiel ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder finanzielle Einbußen, wenn sie sozialversicherungspflichtig in den genannten Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die „Rentenkasse“ eingezahlt wurde. Die Leistungen richten sich an Betroffene, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben.
Wir bieten: individuelle Anerkennung durch persönliche Gespräche, Begleitung der Betroffenen bei der persönlichen Aufarbeitung ihrer Biografie, Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Leistungen der Stiftung sowie Beratung zu weiterführenden Hilfen.
Voraussetzungen: Unterstützung erhalten Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zwischen 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 oder in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe und/oder Psychiatrie untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Es müssen Einrichtungen gewesen sein, in denen Personen am Tag und in der Nacht untergebracht waren.
Erreichbarkeit:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Anlauf- und Beratungsstelle Freistaat Sachsen
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig
Telefon: 0341 1266 440
Fax: 0341 1266 9440
E-Mail: stiftungauh@ksv-sachsen.de
Internet: www.ksv-sachsen.de
Weitere Informationen:
- Aufgaben der Stiftung Anerkennung und Hilfe
- Aufgaben der Stiftung in Gebärdensprache
- Aufgaben der Stiftung in Leichter Sprache
Beratungszeiten:
Montag: 09:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr