Familie, Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Die Zuständigkeit des KSV Sachsen besteht bezüglich dieser Leistungen, für den Bereich der Sozialplanung sowie den Abschluss der Vereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen.
Für die Leistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ist der KSV Sachsen sachlich nicht zuständig, sondern der örtliche Träger bzw. die Jugendhilfe.
Wir informieren auf dieser Seite über mögliche Leistungen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.