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Opferentschädigung

Wie erhält man Leistungen?

Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts müssen beantragt werden.

 

Die Betroffenen müssen also zuerst einen Antrag stellen, damit der KSV Sachsen dann den Anspruch auf diese Leistungen in einem Verwaltungsverfahren prüfen kann. Je nach Antrag und den jeweiligen Gegebenheiten kann dieses Verwaltungsverfahren zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder gar Jahren in Anspruch nehmen.

 

 

Der Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) kann seit dem 13. Januar 2021 neben der bekannten Papierform auch online gestellt werden. Der Onlineantrag ist im Portal Amt24 unter folgendem Link zu finden:

 

https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Opfer+von+Gewalttaten+Entschaedigung+beantragen-6000366-leistung-0

 

Mit einem Klick auf den dort vorhandenen (rot hinterlegten) Button mit der Aufschrift "Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen" kann der Antragsassistent gestartet werden. Dieser führt dann den Nutzer schrittweise durch die einzelnen notwendigen Punkte bzw. Abfragen der Antragstellung.

 

Die Entscheidung über die beantragten Leistungen wird dann in einem Bescheid getroffen.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2023

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