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Opferentschädigung

Wie erhält man Leistungen?

Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts müssen beantragt werden.

 

Die Betroffenen müssen also zuerst einen Antrag stellen, damit der KSV Sachsen den Anspruch auf diese Leistungen in einem Verwaltungsverfahren prüfen kann. Je nach Antrag und den jeweiligen Gegebenheiten kann dieses Verwaltungsverfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über die beantragten Leistungen wird dann in einem Bescheid getroffen.

 

 

Der Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) für Gewaltopfer kann neben der Papierform auch online gestellt werden. Der Onlineantrag ist im Portal Amt24 zu finden (siehe Verlinkung rechte Spalte).

 

Mit einem Klick auf den im Portal Amt24 vorhandenen Button mit der Aufschrift "Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen" kann der Antragsassistent gestartet werden. Dieser führt dann den Nutzer schrittweise durch die einzelnen notwendigen Punkte bzw. Abfragen der Antragstellung.

 

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