Ferienbetreuung
Diese heilpädagogische Maßnahme richtet sich an geistig und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine ganztägige Betreuung aber während der unterrichtsfreien Zeit keine andere Förderung erhalten.
Ihre Zielstellung ist die vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die bisherige, insbesondere in der Schulzeit gewährte Förderung und Betreuung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft fortzuführen.
Zum Einsatz kommen heilpädagogisch qualifizierte und andere Kräfte. Der Aufnahmeantrag ist an das örtliche Sozialamt zu richten, das für die zu erbringenden Leistungen der Eingliederungshilfe als Kostenträger fungiert.