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Opferentschädigung

Kriegsopfer

Die Versorgung von Opfern des Zweiten Weltkrieges war eine der größten Aufgaben nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In den 50er Jahren wurde daher das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) geschaffen, um sowohl dauerhaft geschädigte Soldaten der Deutschen Wehrmacht als auch ihre Hinterbliebenen zu entschädigen.

 

Hat eine Person durch kriegerische Handlungen des Zweiten Weltkrieges oder durch damit in Verbindung stehenden Nachwirkungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten, kann sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bundeversorgungsgesetz haben. Gleiches gilt für Hinterbliebene, die nahe Angehörige durch den Zweiten Weltkrieg verloren haben oder deren Angehörige, die Anspruch auf eine Versorgung nach dem BVG hatten, verstorben sind.

 

Der KSV Sachsen ist für die anspruchsberechtigten Personen zuständig, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben.

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