Familie, Kinder und Jugendliche
Umsetzung der Richtlinie Familienförderung
Familien stark machen:
Der Freistaat Sachsen fördert Angebote für Beratungsstellen und Einrichtungen sowie Einzelprojekte und weitere Maßnahmen für Familien.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist Bewilligungsbehörde.