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Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsfachberufen

 

Sie haben eine Berufsqualifikation im Bereich der Gesundheitsfachberufe im Ausland erworben und möchten im Freistaat Sachsen berufstätig werden? Dann müssen Sie die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Ihres Bildungsabschlusses durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen überprüfen lassen. Bitte verwenden Sie den vorgegebenen Antrag. Weiteren Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

 

Aktuelle Änderungen bei Antragstellungen für die Gesundheitsfachberufe

 

Ab dem Jahr 2023 werden Anträge auf Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und für Hebammen nach Hebammengesetz (HebG n.F.) geprüft und beschieden. Die Ausnahmeregelung nach § 66a PflBG bzw. § 77a HebG endet somit für den Freistaat Sachsen.

 

Für Anträge, die vor dem 31.12.2022 eingegangen sind und nach der Übergangsregelung beschieden wurden, besteht nur bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit, die vorgegebenen Ausgleichsmaßnahmen nach Krankenpflegegesetz (KrPflG) bzw. Altenpflegegesetz (AltPflG) bzw. Hebammengesetz (HebG a.F.) abzuschließen.

 

Personen mit einem Feststellungsbescheid nach MTA-Gesetz (MTAG), welche sich noch nicht in einer Anpassungsmaßnahme befinden, können ab 01.01.2025 einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung nach MT-Berufe-Gesetz (MTBG) stellen.

 

Erbringung von vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungen

 

Es besteht eine Meldepflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedes, Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die vorübergehend und gelegentlich einen Gesundheitsfachberuf im Freistaat Sachsen ausüben möchten. Bitte entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt alle weiteren Informationen.

 

Links für weiterführende Informationen:

 

Anerkennung in Deutschland

 

Bundesamt für Migration

 

Anerkennungszuschuss

 

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung – ZSBA

 

Anerkennungsberatung in Sachsen

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