Eingliederungs- und Sozialhilfe
Örtliche Betreuungsbehörden
Örtliche Betreuungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Ihre Aufgaben sind in § 2 Abs. 1 SächsAGBtR geregelt. Die überörtliche Betreuungsbehörde steht in regelmäßigem Kontakt und Austausch mit den örtlichen Betreuungsbehörden.
Zweimal jährlich finden unter Leitung der überörtlichen Betreuungsbehörde Erfahrungsaustausche aller sächsischen Betreuungsbehörden statt.
Wir planen unsere nächsten Erfahrungsaustausche am
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- 12.10.2022.