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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Örtliche Betreuungsbehörden

Örtliche Betreuungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Ihre Aufgaben sind in § 2 Abs. 1 SächsAGBtR geregelt. Örtliche Betreuungsbehörden sind als Stammbehörden für die Registrierung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer zuständig. Nähere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Dokumentenbox.

 

Die überörtliche Betreuungsbehörde steht in regelmäßigem Kontakt und Austausch mit den örtlichen Betreuungsbehörden.

 

Zweimal jährlich finden unter Leitung der überörtlichen Betreuungsbehörde Erfahrungsaustausche aller sächsischer Betreuungsbehörden statt.

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