ambulante Hilfe zur Pflege
Der KSV Sachsen ist zuständig für ergänzende häusliche Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung, die gleichzeitig Leistungen in weiteren besonderen Wohnformen (ehemals ambulant betreutes Wohnen) vom KSV Sachsen erhalten, sofern sie diese Leistungen der Eingliederungshilfe erstmals vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten haben.
Die Hilfe zur Pflege wird in diesen Fällen als Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Erhält ein Mensch mit Behinderung nach Erreichen der Regelaltersgrenze erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe und benötigt dann ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege, ist für diese Pflegeleistungen das örtliche Sozialamt sachlich zuständig.