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Opferentschädigung

Leistungen im Todesfall

Stirbt eine Person durch ein schädigendes Ereignis unmittelbar oder später durch die erlittenen Schädigungsfolgen, so können die Hinterbliebenen Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlung haben. Die Entschädigungszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Abfindung gewährt werden. Bei Fragen zu den Abfindungsmöglichkeiten kommen Sie gern auf uns zu.

 

Hinterbliebene sind verwitwete Personen (auch eingetragene Lebenspartnerschaft), Waisen bzw. Halbwaisen und Eltern der verstorbenen Person.

 

Außerdem besteht ein Anspruch auf Leistungen bei Überführung und Bestattung. Der Anspruch auf diese Leistungen steht demjenigen zu, der die Überführung und die Bestattung veranlasst bzw. die Kosten getragen hat.

 

 

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