Opferentschädigung
Welche Leistungen gibt es?
Das Soziale Entschädigungsrecht hat einen umfassenden Leistungskatalog, der sich aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ergibt.
Je nach dem, welche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können Berechtigte Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Rentenleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Heil- und Krankenbehandlung inklusive psychischer Soforthilfe (Traumaambulanz), orthopädische Versorgung
- Fürsorgeleistungen / besondere Hilfen im Einzelfall