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Familie, Kinder und Jugendliche

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)

Sozialpädiatrische Zentren sind interdisziplinäre medizinisch ausgerichtete Zentren, die regional meist an Krankenhäusern angesiedelt sind. Sie sind auf die ambulante Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen vom Neugeborenenalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit vermuteten oder bestätigten Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung spezialisiert.

 

Die Versorgung berücksichtigt das familiäre Umfeld des Patienten und schließt auch die Beratung und Anleitung der Personenberechtigten mit ein. Die SPZ`s stellen eine Ergänzung zu den Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten sowie den Frühförderstellen dar und arbeiten mit ihnen eng zusammen. Sie stehen unter ärztlicher Leitung.

 

Tragendes Element ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus den Fachbereichen Psychologie, Physio-, Ergo- oder Logopädie, Pädagogik und Kinderkrankenpflege.

 

Voraussetzung für die Behandlung im SPZ ist die Verordnung eines niedergelassenen Arztes.

 

Als Kostenträger fungieren sowohl die Krankenkassen als auch die örtlichen Sozialhilfeträger.

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