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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Betreutes Wohnen in Pflegefamilien

Das betreute Wohnen in Pflegefamilien (ehemals Gastfamilien) stellt eine ambulantes Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe dar.

 

Dieses Angebot ist eine Alternative für erwachsene Menschen (ab 18 Jahren), deren Hilfebedarf so hoch ist, dass sie ansonsten in einer besonderen Wohnform (ehemals stationäres Wohnheim) leben müssten.

 

Der Mensch mit Behinderung (Gastbewohner) wird in den Haushalt der Familie aufgenommen und durch diese im Alltag unterstützt.

 

Das Zusammenleben mit der Familie soll ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung ermöglichen. Lebenspraktische Fähigkeiten werden hierdurch gefördert.

 

Die Pflegefamilie muss nicht über eine gesonderte Ausbildung verfügen.

 

Für die Bereitschaft, einen Menschen mit Behinderung familienbezogen zu unterstützen, erhalten diese Familien vom KSV Sachsen eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Betreuungsgeldes.

 

Vom KSV Sachsen beauftragte Träger können die Familie und den Gastbewohner bei Bedarf beraten und unterstützen.

 

Wenn Sie Leistungen in Pflegefamilien beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen (rechts im Downloadfenster).

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

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