Heimaufsicht
Betreuungsvereine
Die überörtliche Betreuungsbehörde entscheidet über die Anerkennung der Betreuungsvereine und bewilligt anerkannten Betreuungsvereinen auf Antrag die Vergütung der Querschnittsarbeit. Außerdem stellt sie ein ausreichendes Angebot zur Einführung und Fortbildung der sächsischen Betreuerinnen und Betreuer sicher und steht für die fachliche Beratung der sächsischen Betreuungsvereine zur Verfügung.
Zweimal jährlich finden unter Leitung der überörtlichen Betreuungsbehörde Erfahrungsaustausche aller sächsischen Betreuungsvereine statt.