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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX

Der Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX gilt für alle Leistungen der Sozialen Teilhabe für das Wohnen in einer besonderen Wohnform, in einer weiteren besonderen Wohnform und in Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen.

 

Die Leistungserbringer berichten anhand des "Sozial- und Entwicklungsberichtes nach SGB IX" über die Entwicklungen und Veränderungen und ihre Leistungserbringung.

 

Im Downloadfenster finden Sie den aktuellen Vordruck sowie zum Nachlesen auch Ausfüllhinweise.

 

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir folgendes Video bereitgestellt, um Hilfe beim Ausfüllen zu geben. Es öffnet sich auf Youtube und ist dort barrierefrei auch mit Untertiteln verfügbar. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Abschnitt des Entwicklungsberichtes haben, können Sie direkt mit einem Klick auf das entsprechende Video (über den Link unterhalb des Videoplayers) dort hinspringen:

 
Videovorschau zum Hilfsvideo

FAQ

Sie sind Bearbeitender/Ausfüllender des Formulars zum Sozial-/Entwicklungsbericht? Dann haben wir Ihnen im Folgenden einige Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt:

 

Für welche Leistungen der Eingliederungshilfe ist der Sozial- und Entwicklungsbericht gedacht?

Der Bericht ist für Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach SGB IX gedacht, d. h. für Leistungen in besonderen Wohnformen, in weiteren besonderen Wohnformen, in Tagesstätten und neu ab 2025 auch für Leistungen in Pflegefamilien (bei Einbindung eines Trägers zur fachlichen Unterstützung der Familie und des Menschen mit Behinderung).

Wie berücksichtigt der KSV Sachsen die Informationen der Leistungserbringer?

Der Bericht soll die fachliche Sicht der Leistungserbringer auf den Verlauf und die Entwicklungen der Unterstützungsbedarfe im Berichtszeitraum wiedergeben. Der KSV Sachsen berücksichtigt die Erkenntnisse im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens bei der Fortschreibung der Eingliederungshilfe.

Gibt es Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Vordrucks?

Auf der Homepage finden Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren:

  1. Zum Nachlesen gibt es die "Ausfüllhinweise".
  2. Im Vordruck (WORD-Dokument) sind elektronische Kommentare hinter den kleinen hochgestellten Ziffern hinterlegt. Gehen Sie einfach mit dem Maus-Zeiger (Cursor) auf die kleinen hochgestellten Ziffern im Vordruck - und ein Kommentarfeld öffnet sich.
  3. Folgen Sie dem Link zu unserem You-Tube-Video mit Erläuterungen zum Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX.
Soll der Vordruck elektronisch ausgefüllt werden? In welchem Format steht der Vordruck zur Verfügung?

Bitte füllen Sie den Vordruck ausschließlich elektronisch aus!

Kann der Vordruck in das eigene Dokumentationssystem des Leistungserbringers integriert werden?

Ja, die Formularvorlage kann in das eigene elektronische Dokumentationssystem integriert werden. Der Inhalt des Vordruckes darf dabei nicht verändert werden. Künftige Anpassungen und Weiterentwicklungen der Formularvorlage sind zu berücksichtigen.

Kann der Bericht elektronisch per E-Mail an den KSV Sachsen übermittelt werden?

Ja, der Bericht kann auch per E-Mail direkt an den zuständigen Sachbearbeiter beim KSV Sachsen gesendet werden. Zwecks Mitteilung von sicheren Zugangsdaten nehmen Sie bitte zuvor Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf.

Erfolgt die Einschätzung der Behinderung über ein ärztliches Gutachten?

Ja, die Feststellung einer Behinderung und die damit einhergehenden Auswirkungen von gesundheitlichen Problemen auf Körperfunktionen und Körperstrukturen erfolgt durch medizinisches Fachpersonal. Der KSV Sachsen beauftragt hierzu die Gesundheitsämter oder Fachkliniken/Fachärzte mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens (Formblatt A) oder einer fachärztlichen Stellungnahme.

Wann sind Angaben zu Beeinträchtigungen/Behinderungen gewünscht?

Sofern im Berichtszeitraum neue Beeinträchtigungen/Behinderungen mit Auswirkungen auf den Teilhabebedarf hinzu getreten sind, tragen Sie diese unter Ziffer 2 ein. Liegen hierzu ärztliche Unterlagen vor, wird um Übermittlung gebeten.

Ist die Angabe von ICF-Items bei den Lebensbereichen erforderlich?

Nein, die Verwendung der ICF-Items ist ein Bonus und nicht erforderlich. Es wird um eine Beschreibung mit eigenen Worten gebeten (Ziffer 9.1 - 9.9).

Im Vordruck ist Platz für 8 Teilhabeziele. Müssen es immer 8 Ziele sein?

Nein, die Anzahl der Teilhabeziele kann individuell unterschiedlich sein. Die Anzahl der möglichen Teilhabeziele wurde von 5 auf bis zu 8 Teilhabeziele erhöht, analog zum ITP Sachsen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, alle 8 Teilhabeziele zu vereinbaren; dies ist lediglich eine Option

Ziele sollen SMART sein. Was ist darunter zu verstehen?

Ziele sollen möglichst nach der SMART - Methode vereinbart sein: S = Spezifisch, das Ziel ist konkret formuliert; M = Messbar, der Fortschritt des Ziels kann gemessen werden, A = Attraktiv und von Leistungsberechtigten angenommen; R = Realistisch erreichbar; T = Terminiert, es gibt einen klaren Zeitrahmen.

BEISPIEL: Der Mensch mit Behinderung erledigt seinen Einkauf einmal wöchentlich auf dem Wochenmarkt. Dieses Ziel enthält die SMART-Kriterien. Es ist Spezifisch, denn es ist konkret und deutlich formuliert. Es ist Messbar, der Fortschritt des Ziels kann gemessen werden, dies hilft dabei es objektiv zu beurteilen. Das Ziel wurde im Einvernehmen mit der Person vereinbart, die Person ist motiviert an dem Ziel zu arbeiten, darum ist es Attraktiv. Das Ziel ist Realistisch und erreichbar. Und zuletzt: es ist durch den klaren Zeitrahmen Terminiert.

Was ist gemeint unter der "Persönlichen Sicht der leistungsberechtigten Person"?

Der Mensch mit Behinderung soll in alle Verfahrensschritte mit einbezogen werden, d. h. der Bericht soll möglichst gemeinsam besprochen und Ziele gemeinsam vereinbart werden. Was wurde bisher erreicht mit der Unterstützung durch die Assistenz? Und welche Ziele sollen in Zukunft erreicht werden? Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass der Mensch mit Behinderung oder stellvertretend auch eine Vertrauensperson etwas erklären möchte. Dies kann alle Bereiche betreffen z. B. das Wohnen, die Tagesstruktur, die Freizeitgestaltung usw. Eine (ggf. auch abweichende) persönliche Sicht kann geschildert werden.

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