Opferentschädigung
Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“
Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ wurde von der Stiftung Anerkennung und Hilfe eingerichtet, um Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Heimvergangenheit und bei der Abmilderung von Folgeschäden zu unterstützen.
Der Fonds war bis zum 31. Dezember 2018 aktiv und bereitete finanzielle Leistungen für ehemalige Heimkinder in Sachsen an. Die Anlauf- und Beratungsstelle in Sachsen war zuständig für die Anmeldung von Ansprüchen und die Bereitstellung von Beratung und Unterstützung. Die Leistungen richteten sich an Betroffene, die ihren Wohnsitz in Sachsen hatten.
Nebenstehend erhalten Sie Einblick in den Abschlussbericht.