Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Integrationsamt
Aktueller Hinweis zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

Es besteht keine Verpflichtung, eine externe Person als Inklusionsbeauftragten zu bestellen.

 

Der Inklusionsbeauftragte ist in der Regel eine im Betrieb beschäftigte Person, den Sie als Ansprechpartner für die Umsetzung der Inklusion im betrieblichen Alltag beauftragen.

Die Beratung über die Leistungen des Integrationsamtes obliegt der zuständigen Behörde. Das Integrationsamt beim KSV Sachsen steht Ihnen für Auskünfte kostenfrei und zuverlässig zur Verfügung. Zur Unterstützung bei Ihnen vor Ort (kostenfrei) können Sie sich gern an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) oder Ihren örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) wenden.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/inklusionsbeauftragter/

oder nehmen Sie an einer kostenfreien Informationsveranstaltung des Integrationsamtes für Arbeitgeber teil. Diese Veranstaltungen finden Sie hier

Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet die Initiative für die Durchführung eines Präventionsverfahrens und eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu ergreifen.

 

Rechtsgrundlage: § 167 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

 

Prävention, wenn:

  • beim schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten das Arbeitsverhältnis gefährdet ist und zwar unabhängig vom Grund (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten).

 

Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement, wenn:

  • Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

 

 

Sie können mit einer Inklusionsvereinbarung individuelle Regelungen zu diesem Verfahren festlegen.

 

Externe Unterstützung:

  • Rehabilitationsträger (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaft) und das Integrationsamt bei betroffenen schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen

 

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um mit den Verantwortlichen im Integrationsamt ins Gespräch zu kommen.

 

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2025

Bedienhilfen