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Familie, Kinder und Jugendliche

Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf

Bitte beachten:  

Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Fördervollzug in Zusammenhang mit der Energiekrise vom 7.September 2022 bitte hier weiterlesen

 

Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf Zuwendungen zur Ausgestaltung bedarfsgerechter überörtlicher Angebote der Jugendhilfe.

 

Zuwendungsempfänger sind in der Regel anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Freistaat Sachsen, die durch rechtlich selbstständige Mitgliedsstrukturen oder Untergliederungen mit eigenem Organisationsstatut untersetzt und auf Landesebene tätig sind.

 

Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie die Bewilligungsbehörde.

 

Gefördert werden im Einzelnen folgende Bereiche:

  1. Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit der Jugendhilfe
    Hierbei werden Ausgaben für überwiegend konzeptionelle und/oder geschäftsführende Tätigkeiten, für Tätigkeiten im Bildungsbereich sowie für die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Verwaltungstätigkeiten bezuschusst.
  2. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, Fachtagungen
    Es werden Projekte bezuschusst, die sich an haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige und Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, Erziehungs- und Personensorgeberechtigte sowie an Fachkräfte aus kooperierenden Institutionen richten.
  3. Außerschulische Jugendbildung
    Gefördert werden Projekte, die sich an junge Menschen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr richten.
  4. Internationale Jugendarbeit, Projekte
    Es werden Maßnahmen der Begegnung und des Austausches für junge Menschen ab dem 10. Lebensjahr und Fachkräfte der Jugendhilfe unterstützt.
  5. Überörtliche Kinder- und Jugenderholung
    Gefördert werden Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung in der unterrichtsfreien Zeit für sächsische Kinder und Jugendliche. Die Angebote müssen in Deutschland, insbesondere in Sachsen stattfinden.
    Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines pädagogischen Konzepts einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, Selbstfindung und Selbstverwirklichung leisten und dabei die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, zur Entwicklung von gegenseitigem Verständnis und Toleranz beitragen oder das ökologische Bewusstsein fördern.

 

Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der FRL überörtlicher Bedarf.

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