Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Eingliederungs- und Sozialhilfe

Sozialhilfe

Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

 

Der KSV Sachsen ist als Träger der Sozialhilfe unter anderem für folgende Leistungen sachlich zuständig:

 

  • teil- und vollstationäre Hilfe zur Pflege
  • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • existenzsichernde Leistungen bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen in besonderen und weiteren besonderen Wohnformen (ehemals Wohnheime für Menschen mit Behinderungen und ambulant betreutes Wohnen)
  • existenzsichernde Leistungen bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen in Pflegeeinrichtungen
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in stationären Wohnformen

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen