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Familie, Kinder und Jugendliche

Freiwilliges Soziales Jahr

Zuwendungszweck ist die Förderung des bürgerlichen Engagements junger Menschen, die Unterstützung ihrer beruflichen Orientierung sowie die Bereitschaft zu sozialem Handeln und der Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen.

 

Gefördert wird die Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahr-Projekts (FSJ-Projekt).

 

Zuwendungsempfänger sind die für Sachsen zugelassenen Träger des FSJ.

 

Weitere Informationen über die Förderbedingungen und das Verfahren entnehmen Sie den Richtlinie und der Verwaltungsvorschrift:

Richtlinie zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen

 

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

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