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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Weitere besondere Wohnformen (ehemals ambulant betreutes Wohnen)

Das betreute Wohnen in einer sogenannten weiteren besonderen Wohnform ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe.

 

Wohnen in einer weiteren besonderen Wohnform ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft wohnen möchten und dafür eine auf ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung benötigen.

 

Ziel ist es, mit dieser Unterstützung selbständig und eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung leben zu können.

 

Fachkräfte wie zum Beispiel bei einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angestellte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Heilpädagogen unterstützen je nach Bedarf für ein paar Stunden in der Woche und helfen dabei den Alltag zu meistern.

 

Dieses Angebot ist insbesondere für Menschen gedacht, die über ein gewisses Maß an Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich verfügen.

 

Für die Finanzierung dieser ambulanten Wohnform ist der KSV Sachsen für Menschen mit Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, sachlich zuständig.

 

Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich rechts auf dieser Seite.

 

Ergänzend können Leistungen der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht kommen. Zu diesen Voraussetzungen finden Sie hier Informationen.

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