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Opferentschädigung

Teilhabe-Leistungen, Besondere Leistungen im Einzelfall, Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit

Der KSV Sachsen erbringt als Träger der Sozialen Entschädigung Leistungen zur Teilhabe, Besondere Leistungen im Einzelfall und Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).

 

Auch Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen Teilhabe-Leistungen oder besondere Leistungen im Einzelfall erhalten. Die Besonderen Leistungen im Einzelfall sind teilweise einkommens- und vermögensabhängig.

 

Folgende Teilhabe-Leistungen gibt es:

 

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

 

Folgende Besondere Leistungen im Einzelfall gibt es:

 

  • Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Leistungen zur Förderung einer Ausbildung
  • Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes
  • Leistungen in sonstigen Lebenslagen

 

 

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