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Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Das neue Soziale Entschädigungsrecht des SGB XIV tritt zum 01.01.2024 in Kraft

Zum 01.01.2024 tritt das Sozialgesetzbuch Viertzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft.

 

Das bislang in verschiedenen Gesetzen geregelte Soziale Entschädigungsrecht wird damit grundlegend neu gefasst und die vorgesehenen Leistungen knüpfen an die veränderten Lebensumstände bzw. aktuellen Bedarfslagen der betroffenen Personen an.

 

Neben körperlichen Gewalttaten (z. B. Körperverletzungen) können nun auch psychische Gewalttaten (z. B. räuberische Erpressung) Ansprüche auf soziale Entschädigung auslösen. Auch Personen, die eine schwere Gewalttat an anderen miterlebt oder das Opfer einer Gewalttat schwer verletzt aufgefunden haben, können Entschädigungsansprüche haben. Diese werden beispielsweise als monatliche Entschädigungszahlungen oder als Abfindung gewährt. Leistungen bei Blindheit, für Krankenbehandlung und Pflege oder Teilhabeleistungen sind ebenso vorgesehen. Schmerzensgeld oder Schadensersatz werden als Entschädigungsleistung nicht gewährt. Vielmehr werden denjenigen, bei denen schwere Tatfolgen zu wirtschaftlichen Einbußen im Beruf geführt haben, medizinisch-therapeutische Hilfen und eine wirtschaftliche Unterstützung über das neue Soziale Entschädigungsrecht angeboten.

 

Ein besonderes Augenmerk im neuen Recht hat der Gesetzgeber auf die frühzeitige psychotherapeutische Behandlung in Traumaambulanzen und auf die Möglichkeit eines begleitenden Fallmanagements für die Betroffenen gelegt. Diese Hilfen stehen niedrigschwellig und schnell zur Verfügung.

 

Berechtigte, die bereits nach dem bisherigen Sozialen Entschädigungsrecht (z. B. Opferentschädigungsgesetz) dauerhaft Leistungen erhalten, werden automatisch in das neue Soziale Entschädigungsrecht des SGB XIV überführt. Laufende Geldleistungen werden dabei ohne Unterbrechung in Form eines Besitzstandes weitergezahlt.

 

Ebenso besteht für diese Betroffenen aber die Möglichkeit, in das neue Leistungssystem des SGB XIV zu wechseln. Auskunft zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht des SGB XIV erhalten Betroffene vom Kommunalen Sozialverband Sachsen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Website sowie über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Neues Soziales Entschädigungsrecht 2024.

 

 

Inklusionspreis 2023 des KSV Sachsen feierlich verliehen

Im Rahmen seines 30jährigen Jubiläums verlieh der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) am Dienstagnachmittag seinen diesjährigen Inklusionspreis in den Kategorien

 

  1. Gelebte Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
  2. Innovative Inklusionsbetriebe
  3. Selbstbestimmt leben – Inklusive Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung

 

und ehrte damit neben den Preisträgern gleichermaßen alle Leistungserbringer, die sich für die Schaffung inklusiver Wohn- und Arbeitswelten im Freistaat Sachsen einsetzen.

 

Dies betonte die Verbandsdirektorin Christin Wölk in ihrer Eröffnungsrede und ergänzte, dass dies ein Moment in der langjährigen Historie des KSV Sachsens ist, der Mut macht, um auch weiterhin Barrieren zu überwinden und Chancen zu schaffen.

 

In einem gemeinsamen Interview mit der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping und dem Verbandsvorsitzenden, Landrat Landkreis Leipzig Henry Graichen blickten sie neben ihrem persönlichen Lebensstandpunkt von vor 30 Jahren zurück auch auf die vielen großen und kleinen Hürden, die der KSV Sachsen seitdem erfolgreich überwunden hat. Zum Hürdenlauf hat auch die Moderatorin Dörte Maack eine ganz besondere Verbindung. Als erblindete Abiturientin entschied sie sich trotz Handicap für ein Studium der Sportwissenschaften und absolvierte u. a. mit Hilfe ihrer damaligen Kommilitoninnen und Kommilitonen zur Abschlussprüfung einen 100-m-Hürdenlauf. Eine dargebotene Anekdote, die bei den anwesenden Gästen für erstauntes und anerkennendes Raunen sorgte und die den Inklusionsgedanken der Veranstaltung untermalte.

 

Dass auch mit Beeinträchtigung alles möglich ist, zeigten ebenso die sehbehinderten Sängerinnen Anja Voigt und Fanny Bui sowie der Gebärdenchor Sing & Sign bei ihren Auftritten.

 

Eingebettet in dieses inklusive Rahmenprogramm wurden die Gewinner des Abends ausgezeichnet. Die fachlich versierte Jury, bestehend aus Vertretern der sächsischen Soziallandschaft, wählten diese im Vorfeld unter allen Bewerberinnen und Bewerbern aus.

 

Die Verleihung des Inklusionspreises des KSV Sachsen in der Kategorie „Gelebte Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung“ leitete der Laudator und Verbandsrat Andreas Stark mit den Worten ein „es handelt sich dabei um eine echte Herzensangelegenheit“ und zeichnete die Gewinner Bühler’s Restaurant Da Vinci Eiscafe Casa Rustica aus. Mit ihrem Kleinstbetrieb sind sie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gesetzlich nicht verpflichtet und die Einstellung ist für sie eine echte Herzensangelegenheit. Kämpfen sie bereits mit den alltäglichen Hürden des Gastronomiegewerbes, stellt die Beschäftigung eines Menschen mit Schwerbehinderung eine besondere Herausforderung dar. Sie schafften für ihn ein spezielles Arbeitsumfeld, führen kontinuierlich Gespräche, motivieren und geben Rückendeckung. Eine herausragende Aufgabe, die Karin und Kurt Bühler als geschäftsführendes Ehepaar mit viel Mut und Liebe leisten und die Inspiration für viele weitere Unternehmen sein kann.

 

Die Laudatio für die Gewinner in der Kategorie „Innovative Inklusionsbetriebe“ hielt der Verbandsvorsitzende Henry Graichen als Landrat des Landkreises Leipzig selbst, ist der Inklusionsbetrieb doch in dessen Landkreis ansässig. Gewinner des Inklusionspreises des KSV Sachsen ist die Gemeinnützige Job Leipzig GmbH, bekannt als Hotel Markkleeberger Hof. Zu den Hauptgeschäftsfeldern des Unternehmens gehören der Betrieb des Hotels, Housekeeping, die Produktionsküche sowie Verwaltung und Hausmeistertätigkeiten.

 

Das Unternehmen startete 2007 mit sieben Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Heute arbeiten insgesamt 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen, wovon 16 Menschen eine Schwerbehinderung aufweisen oder gleichgestellt sind. Damit liegt die Quote der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung bei über 42 % und ist außergewöhnlich hoch. Der hier prämierte Inklusionsbetrieb setzt sich nachweislich für die Förderung von Inklusion durch Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigung ein. Die handelnden Personen des Unternehmens leisten eine hervorragende Netzwerkarbeit. Es werden vielfältige flankierende regionale Unterstützungsangebote genutzt, die dazu dienen, die bereits geschaffenen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung langfristig zu erhalten.

 

Einen ebenso beeindruckenden und auszeichnungswürdigen Weg beschritten die Gewinnerinnen Dajana Kranick und Antje Döhner-Unverricht. Der ehemalige Verbandsdirektor Andreas Werner lobte in seiner Laudatio das Engagement der Frauen des Wohnprojekts „Fensterplatz“ in Großröhrsdorf, die Gewinnerinnen des Inklusionspreises des KSV Sachsen in der Kategorie „Selbstbestimmt leben – Inklusive Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung“. Das Wohnangebot stellt insgesamt acht jungen Erwachsenen mit einer wesentlichen seelischen Behinderung in Form einer chronisch psychischen Erkrankung mit Suchtmittelmissbrauch bzw. -abhängigkeit an zwei Standorten in Großröhrsdorf eigenen Wohnraum zur Verfügung. Das ermöglicht den erkrankten Menschen eine Betreuung im Rahmen des Einzel-, Paar- oder Kleingruppenwohnens, die sonst im vollstationären Setting betreut wurden. Besonders bemerkenswert ist der Umstand, dass das Wohnprojekt auf Privatinitiative und mit privaten Finanzmitteln entstand, um erkrankten Menschen mit besonderer Ausprägung von Psychosen mit schwerster Suchterkrankung nach dem stationären Wohnaufenthalt eine geeignete Nachfolgebetreuung anzubieten. Die Bewohnenden sind heute sehr gut in ihren Sozialraum eingebunden, pflegen einen guten nachbarschaftlichen Kontakt und sind in der ortsansässigen Kita oder dem Supermarkt sehr gut in das Kleinstadtleben integriert. Für einen jungen künstlerisch begabten Bewohner wurde sogar ein eigenes Atelier errichtet. Das breite Leistungsangebot und die liebevoll hergerichteten Wohnplätze ermöglichen es den Menschen mit einer seelischen Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft und im eigenen Wohnraum zu führen.

 

Alle drei Gewinner erhielten eine eigens von den Roßweiner Werkstätten der Diakonie Döbeln angefertigte Holzstele. Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Preisgeld in Höhe von je 2.000 Euro.

 

Die Preisträger zeigen den richtigen Weg auf und stehen somit auch für die 30jährige Geschichte des Kommunalen Sozialverbands Sachsen. „Kompetent, pragmatisch und zuverlässig“ sind die drei Stärken, wie die Verbandsdirektorin Christin Wölk den KSV Sachsen auch in der Zukunft sehen will, um Inklusion in Sachsen weiterhin wachsen zu lassen und erlebbar zu machen.

 

Kontakt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Gabriele Reichel

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0341 1266 306

E-Mail: gabriele.reichel@ksv-sachsen.de

Die neue Verbandsdirektorin, Christin Wölk, wird am 13. Oktober 2021 vom Verbandsvorsitzenden des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und Landrat vom Leipziger Land, Henry Graichen, in ihr neues Amt eingeführt. Sie ist seit 2014 im Kommunalen Sozialverband Sachsen und war zuletzt als Fachbereichsleiterin Eingliederungs- und Sozialhilfe tätig.

Pressemitteilung  Datum 11.Juni 2021

 

 

Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

 

Voraussichtlich um mehr als 32 Mio. EUR wird der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) im Jahr 2021 seine geplanten Aufwendungen von 730 Mio. EUR überziehen.

Hintergrund sind unerwartete finanzielle Mehraufwendungen in den Wohnheimen der Behindertenhilfe.

Diese waren erstmals im Jahr 2020 in Folge des Inkrafttretens der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufgetreten und setzen sich im laufenden Jahr fort.

Enorme Kostenaufwüchse für die Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich.

Die Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe einigten sich auf die Verlängerung von Anmeldefrist und Bearbeitungszeit der Stiftung.
Bis zum 30. Juni 2021 können Menschen, die als Minderjährige zwischen 1949 und 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR oder zwischen 1949 und 1975 auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik in stationären Psychiatrien oder Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfuhren und heute noch darunter leiden, sich an die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle ihres Bundeslandes wenden bzw. von ihren Betreuerinnen oder Betreuern dort angemeldet werden.

Zuständig für den Freistaat Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

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