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Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Die Kommunalen Spitzenverbände und der Kommunale Sozialverband (KSV Sachsen) werden am kommenden Montag in der Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages an den Gesetzgeber appellieren, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht zu überfordern.

„Die Ziele des Bundesgesetzgebers, Menschen mit Behinderungen Leistungsverbesserungen einzuräumen, begrüßen wir. Wir fordern aber eine vollständige und dauerhafte Finanzierung der durch die Umsetzung des Gesetzes entstehenden kommunalen Mehrbelastungen“, so Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Jung hat die Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen zum Sächsischen Ausführungsgesetz geführt. Er meinte weiter, dass die Aussage aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin „Wer bestellt, bezahlt“ zu beachten ist. Deshalb trägt der Bund auch hier die Finanzierungsverantwortung.

Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz wird die den Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastung durch den Freistaat Sachsen zwar grundsätzlich anerkannt. Die kommunale Seite befürchtet jedoch, dass die den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind.

„Wir gehen davon aus, dass künftig wesentlich mehr Menschen mit Behinderung Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Nach ersten Schätzungen könnten sich die Mehrbelastungen für die sächsischen Kommunen bis zum Jahr 2025 auf bis zu einer Milliarde Euro belaufen“, sagte Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipziger Land und Vorsitzender des KSV Sachsen.

Wir müssen uns mit dem Freistaat Sachsen gemeinsam mit Nachdruck an den Bundesgesetzgeber wenden, um die Finanzierung der Leistungen an behinderte Menschen dauerhaft sicherzustellen“ so Jung und Graichen unisono.

Dresden, 23. Februar 2018

Aufgepasst: Inklusionspreis soll Barrieren abbauen! Der „Inklusionspreis Kommunaler Sozialverband Sachsen 2018“ ist ausgeschrieben!

Um einzigartige Ideen, Projekte und Maßnahmen zu unterstützen und bekannt zu machen, in denen die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft bereits Wirklichkeit geworden ist, lobt der Kommunale Sozialverband Sachsen zum vierten Mal seinen Inklusionspreis aus.

Mit einem Preisgeld von jeweils 2.000 EUR werden in sechs Kategorien Praxisbeispiele aus-gezeichnet, die den Gedanken der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren und die das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen sowie zur Nachahmung anregen können.

Der Inklusionspreis richtet sich an Unternehmen, Schulen, Werkstätten für behinderte Men-schen und Einrichtungen. Bewerbungen können bis zum 11. April 2018 eingereicht werden.

Zum 01.01.2017 wurde aus dem Begriff „Betreuungs- und Entlastungsangebote“ der neue Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in gewohnter häuslicher Umgebung versorgt zu werden.
Mit einem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, welche dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Zu diesem Thema findet am 9. Mai 2017 um 10:30 Uhr im Kommunalen Sozialverband Sachsen ein Fachtag zu den Möglichkeiten der Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen und Angehörige statt.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen veranstaltet am 13. September 2017 in der Zeit von 09:30 - 16:00 Uhr im historischen Stadtverordnetensaal Neues Rathaus Chemnitz für geladene Gäste eine Fachtagung. Teilnehmer sind fachlich zuständige Vertreter der sächsischen kommunalen Körperschaften, Richter der Sozialgerichtsbarkeit sowie Mediziner.

Die Verbandsversammlung wählte Anfang Juni dieses Jahres Landrat Henry Graichen, Landkreis Leipzig, zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung beim KSV Sachsen.

Philipp Rochold, Bürgermeister der Stadt Chemnitz und Frank Vogel, Landrat des Landkreises Erzgebirgskreis, sind erster und zweiter Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung .
Für Fragen und Auskünfte zum Thema steht beim KSV Sachsen Frau Monika Pittasch (Monika.Pittasch@ksv-sachsen.de), Tel.: 0341 1266 306 zur Verfügung.

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