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Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Pressemitteilung  Datum 11.Juni 2021

 

 

Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

 

Voraussichtlich um mehr als 32 Mio. EUR wird der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) im Jahr 2021 seine geplanten Aufwendungen von 730 Mio. EUR überziehen.

Hintergrund sind unerwartete finanzielle Mehraufwendungen in den Wohnheimen der Behindertenhilfe.

Diese waren erstmals im Jahr 2020 in Folge des Inkrafttretens der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufgetreten und setzen sich im laufenden Jahr fort.

Enorme Kostenaufwüchse für die Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich.

Die Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe einigten sich auf die Verlängerung von Anmeldefrist und Bearbeitungszeit der Stiftung.
Bis zum 30. Juni 2021 können Menschen, die als Minderjährige zwischen 1949 und 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR oder zwischen 1949 und 1975 auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik in stationären Psychiatrien oder Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfuhren und heute noch darunter leiden, sich an die zuständige Anlauf- und Beratungsstelle ihres Bundeslandes wenden bzw. von ihren Betreuerinnen oder Betreuern dort angemeldet werden.

Zuständig für den Freistaat Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Die aktuelle Ausstellung zum Thema „Wo ist die Liebe? ist vom 28. August bis 28. November 2019 im Kommunalen Sozialverband Sachsen zu besichtigen.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen präsentiert die Ausstellung zum 12. Wettbewerb um den Jugendkunstpreis der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e. V..

Vom 28. August bis 28. November 2019 können Interessierte die Ausstellung besichtigen:

Ausstellungsort:
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Foyer – 1. Etage –
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnertag von 9:00 – 15:30 Uhr

Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Kommunen und Kommunaler Sozialverband Sachsen unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Dresden, 19. August 2019. Am Donnerstag, 22. August 2019, findet um 9.30 Uhr im Caritasverbandes Dresden/Meißen, Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden, die feierliche Unterzeichnung des Rahmenvertrages für die zukünftigen Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und erwachsenen Menschen mit Behinderungen in Sachsen statt. Landräte, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und die Geschäftsführer der Verbände Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (Liga) werden den Vertrag unterzeichnen.

„Damit wird nach langen und intensiven Gesprächen eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen geschaffen“, sagt der derzeitige Liga-Vorsitzende, Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich. Der Leitgedanke Inklusion werde weiter gefördert und ausgestaltet.

Bis zum 30. September 2014 konnten betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei der Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 anmelden. Zum 31. Dezember 2018 hat der Fonds seine Arbeit eingestellt. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus diesem freiwilligen Hilfesystem in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet.

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