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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Existenzsichernde Leistungen

Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe vom KSV Sachsen beziehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) sicherstellen können, können Sie bei uns einen Antrag auf ergänzende existenzsichernde Leistungen stellen.

 

Die existenzsichernden Leistungen werden in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht.

 

Der Bedarf wird ermittelt durch den maßgeblichen Regelbedarf und evtl. anzuerkennende Mehrbedarfe, angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung und evtl. der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Demgegenüber wird vorhandenes Einkommen und Vermögen (bzw. des nicht getrenntlebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners) bedarfsmindernd gegenübergestellt.
 

Zum Einkommen gehören unter anderem:

  • Erwerbseinkünfte
  • Renten und Pensionen
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltsleistungen von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Zinseinkünfte
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Ansprüche gegen Dritte

 

Zum Vermögen gehören unter anderem:

  • Haus- und Grundvermögen
  • Guthaben auf Konten bei Banken
  • Sparbücher
  • Bausparverträge
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • PKW
  • Rückkaufswerte von Versicherungen

 

Kinder bzw. Eltern der leistungsberechtigten Person werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000,- EUR verfügen.

 

Um prüfen zu können, ob Sie einen ggf. auch ergänzenden Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Leistungen der Grundsicherung haben, bitten wir Sie einen Antrag beim KSV Sachsen zu stellen. Des Weiteren bitte wir Sie alle Unterlagen über Ihre derzeitige finanzielle Situation und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

 

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