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Integrationsamt
Aktueller Hinweis zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

Es besteht keine Verpflichtung, eine externe Person als Inklusionsbeauftragten zu bestellen.

 

Der Inklusionsbeauftragte ist in der Regel eine im Betrieb beschäftigte Person, den Sie als Ansprechpartner für die Umsetzung der Inklusion im betrieblichen Alltag beauftragen.

Die Beratung über die Leistungen des Integrationsamtes obliegt der zuständigen Behörde. Das Integrationsamt beim KSV Sachsen steht Ihnen für Auskünfte kostenfrei und zuverlässig zur Verfügung. Zur Unterstützung bei Ihnen vor Ort (kostenfrei) können Sie sich gern an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) oder Ihren örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) wenden.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/inklusionsbeauftragter/

oder nehmen Sie an einer kostenfreien Informationsveranstaltung des Integrationsamtes für Arbeitgeber teil. Diese Veranstaltungen finden Sie hier

Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Sie beabsichtigen einen Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzen oder einen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen zu schaffen?

Das Integrationsamt kann Sie mit Darlehen und/oder Zuschüssen zu den dabei entstehenden Investitionskosten unterstützen.

 

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
  • Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt mindestens 18 Stunden/Woche.
  • Sie sind ein Arbeitgeber ohne Beschäftigungspflicht oder
  • ein Arbeitgeber, der einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, insbesondere eine schwerbehinderte Frau, einen schwerbehinderten Menschen nach langer Arbeitslosigkeit oder im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen einstellt.

Es können auch befristete Arbeitsverhältnisse angemessen unterstützt werden.

 

Sie beabsichtigen einen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bereitzustellen?

Auch hier kann Sie das Integrationsamt mit Darlehen und/oder Zuschüssen zu den Investitionskosten, die bei der Schaffung des neuen Ausbildungsplatzes entstehen, unterstützen.

Darüber hinaus stellt das Integrationsamt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Zuschüssen zu den Gebühren und Kosten der Berufsausbildung zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

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Unterstützungsangebot "Spurwechsel"

Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. einem anderen Leistungsanbieter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

 

Sie möchten einen bisher in der Werkstatt für behinderte Menschen Beschäftigten im Unternehmen einstellen?

 

Um den erhöhten Unterstützungsbedarf abzudecken, stellt das Integrationsamt ein Leistungsangebot in Form eines monatlichen Zuschusses zusätzlich zu anderen Leistungen einschließlich des Eingliederungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit für die ersten fünf Jahre bereit.

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