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Integrationsamt

Inklusionsbetriebe

Sie haben eine Geschäftsidee, ein überzeugendes Konzept und sind sozial engagiert?

 

Vielleicht passt Ihre Geschäftsidee mit der Gründung eines Inklusionsbetriebes zusammen...?

 

Inklusionsbetriebe werden als besondere Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes definiert. Sie beschäftigen mindestens 30 und in der Regel höchstens 50 Prozent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Sie gibt es als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Inklusionsunternehmen und -betriebe oder in Form von Inklusionsabteilungen als rechtlich unselbstständige Teile von privatwirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Dienststellen.

 

In Sachsen gibt es bereits mehr als 60 Inklusionsbetriebe. Informieren Sie sich über die Branchen und Möglichkeiten: INKLUSIONSBETRIEBE in Sachsen

 

Nehmen Sie Kontakt mit dem Integrationsamt auf und lassen sich über das Verfahren, die Voraussetzungen sowie über die finanziellen und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten beraten.

 

Für die datenschutzkonforme Übermittlung von Anfragen, Anträgen und sonstige Nachrichten an das zuständige Fachpersonal steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: datenschutzkonforme Übermittlung

 

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