Schwerbehinderte Menschen
Um Nachteile schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen, sind im Teil 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) besondere Regelungen zur Teilhabe festgelegt (Schwerbehindertenrecht).
Diese Regelungen gelten für schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.
Ein behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, kann bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn er wegen seiner Behinderung bei der Erlangung eines konkreten Arbeitsplatzes oder bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf Schwierigkeiten trifft.
Das Integrationsamt ist für die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen und Unterstützungsangeboten zuständig.