Opferentschädigung
Wer hat Anspruch?
Folgende Personenkreise können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben:
- Opfer von Gewalttaten
- Kriegsopfer (des Zweiten Weltkrieges und dessen Nachwirkungen)
- Soldaten
- Zivildienstleistende
- Impfgeschädigte
- Hepatitis-C-Erkrankte (aufgrund einer Anti-D-Immunprophylaxe)
- Personen, die DDR-Unrecht erlitten haben (im Sinne einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Verfolgung)
Die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen werden in dem jeweiligen Spezialgesetz geregelt.