Opferentschädigung
Wer hat Anspruch?
Folgende Personenkreise können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben:
- Opfer von Gewalttaten
- Kriegsopfer (des Ersten und Zweiten Weltkrieges und deren Nachwirkungen)
- geschädigte Soldaten
- Zivildienstgeschädigte
- Impfgeschädigte und Geschädigte einer spezifischen Prophylaxe-Maßnahme
- Hepatitis-C-Geschädigte (aufgrund einer Anti-D-Immunprophylaxe)
- Personen, die aufgrund von DDR-Unrecht eine Schädigung erlitten haben (rechtsstaatswidrige straf- oder verwaltungsrechtliche Entscheidungen)
Die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen werden im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung (SGB XIV) oder in dem jeweiligen Spezialgesetz geregelt.