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Opferentschädigung

Wer hat Anspruch?

Folgende Personenkreise können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben:

 

  • Opfer von Gewalttaten
  • Kriegsopfer (des Ersten und Zweiten Weltkrieges und deren Nachwirkungen)
  • geschädigte Soldaten
  • Zivildienstgeschädigte
  • Impfgeschädigte und Geschädigte einer spezifischen Prophylaxe-Maßnahme
  • Hepatitis-C-Geschädigte (aufgrund einer Anti-D-Immunprophylaxe)
  • Personen, die aufgrund von DDR-Unrecht eine Schädigung erlitten haben (rechtsstaatswidrige straf- oder verwaltungsrechtliche Entscheidungen)

 

Die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen werden im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung (SGB XIV) oder in dem jeweiligen Spezialgesetz geregelt.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

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