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Opferentschädigung

Wer hat Anspruch?

Folgende Personenkreise können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben:

 

  • Opfer von Gewalttaten
  • Kriegsopfer (des Zweiten Weltkrieges und dessen Nachwirkungen)
  • Soldaten
  • Zivildienstleistende
  • Impfgeschädigte
  • Hepatitis-C-Erkrankte (aufgrund einer Anti-D-Immunprophylaxe)
  • Personen, die DDR-Unrecht erlitten haben (im Sinne einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Verfolgung)

 

Die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen werden in dem jeweiligen Spezialgesetz geregelt.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2023

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