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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget stellt eine Form der Leistungsgewährung dar. Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe selbständig einkaufen und bezahlen. Das Persönliche Budget dient zur Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung.

 

Das Persönliche Budget soll bezogen auf den tatsächlichen Hilfebedarf entsprechend der individuellen Lebenssituation zur Verfügung gestellt werden. Der Mensch mit Behinderung erhält damit einen größeren Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Art und des Zeitpunkts der Leistungserbringung sowie der Auswahl des Leistungserbringers.

 

Grundsätzlich sind alle Leistungen der Eingliederungshilfe budgetfähig, bis auf einmalige Leistungen. Ausdrücklich vorgesehen ist das Persönliche Budget für Hilfen zu selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.

 

Das Persönliche Budget wird auf Antrag gewährt, welcher formlos gestellt werden kann. Nach Prüfung und Feststellung der benötigten Leistungen, wird eine Zielvereinbarung geschlossen, welche die Grundlage für den entsprechenden Bewilligungsbescheid darstellt. In dieser Zielvereinbarung werden Rechte und Pflichten geregelt und vereinbart, wofür das Geld ausgegeben werden darf.

 

Die Höhe des Persönlichen Budgets bestimmt sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung. In der Regel soll es die Kosten der vergleichbaren Sachleistung nicht übersteigen.

 

Grundsätzlich ist auch bei dem Persönlichen Budget Einkommen und Vermögen, nach den gesetzlichen Regelungen, vorrangig zur Deckung des Bedarfs einzusetzen.

 

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