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Familie, Kinder und Jugendliche

Familienerholung

Gemeinsame Erholungsaufenthalte von Familien dienen der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärken die Familiengemeinschaft. Durch staatliche Zuwendungen sollen einkommensschwachen Familien Erholungsaufenthalte ermöglicht werden.

 

Gefördert werden Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie Aufenthalte in Einrichtungen, die von dem Verband, bei dem die vorgesehene Förderung beantragt wird als für Familienerholung geeignet anerkannt werden. Verwandtenbesuche oder sonstige private Besuchsreisen werden nicht gefördert.

 

Wer kann gefördert werden?
Eltern und Alleinerziehende mit ihren Kindern oder Pflegekindern bis 18 Jahre und Kindern mit einer Behinderung für die ein Kindergeldanspruch besteht, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.

 

Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem unter Downloads zur Verfügung gestellten Informationsblatt zur Förderung von Familienurlaub.

 

Der KSV Sachsen stellt die Anträge bereit.

 

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind an die Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände zu richten.

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