Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Familie, Kinder und Jugendliche

Familie, Kinder und Jugendliche

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (Fachdienst Förderung VIII/LJHG) nimmt als Bewilligungsbehörde die Aufgaben vom Freistaat Sachsen für den Vollzug unterschiedlichster Förderrichtlinien des Bundes und des Landes für den Bereich Kinder- und Jugendliche sowie Familien wahr.

Dazu gehören u. a. die Förderung der Jugendfreiwilligendienste, von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen, für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Weiterhin zählt u. a. die finanzielle Unterstützung für Einrichtungen und Maßnahmen zur Familienförderung, für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe oder zur Ausgestaltung bedarfsgerechter örtlicher und überörtlicher Angebote der Jugendhilfe zu den Aufgaben.

Diese unterschiedlichen Fördermaßnahmen, die Richtlinien sowie Anträge sind im Einzelnen untergliedert nach Kinder- und Jugendliche und Familien auf der linken Seite ausführlich beschrieben.

 

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen