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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Vereinbarungen SGB IX und SGB XII

 

Die Vereinbarungen gemäß § 125 SGB IX sowie § 75 SGB XII bilden die Grundlage für die Leistungserbringung durch Leistungserbringer. Zugleich bilden diese Vereinbarungen auch die Grundlage für die Leistungsbewilligung und Vergütung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

 

Diese Vereinbarungen setzen sich zusammen aus:

 

Leistungsvereinbarungen: Regelungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen

 

Vergütungsvereinbarungen: Für die Fachleistungen, die Personal-, Sach- und Investitionsaufwendungen abdecken

 

Alle Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. Der KSV Sachsen behält sich das Recht vor, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu prüfen.

 

Aufforderungen zur Neuverhandlung der Leistungsangebote ab 2026

 

Die aktuellen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX und nach § 80 SGB XII für den Freistaat Sachsen finden Sie ganz oben im Download-Bereich auf dieser Seite.

 

Sofern Sie den KSV Sachsen zum Neuabschluss von Vereinbarungen auffordern möchten, nutzen Sie bitte dazu die im Downloadbereich befindlichen Unterlagen. Wir haben im Downloadbereich verschiedene Hilfestellungen (siehe u.a. Ablaufschema und Berechnungstool pauschale Steigerung) für die Aufforderung zu Verfügung gestellt.  

 

Ihre Aufforderungen nebst den sonstigen Anlagen richten Sie bitte in elektronischer Form an das E-Mail-Postfach: vereinbarungen@ksv-sachsen.de.

 

Kostenkalkulationen sind in nachvollziehbarer Weise mit geeigneten Nachweisen zu versehen. Auf die rahmenvertragliche Verpflichtung der Leistungserbringer zur Vorlage von geeigneten Nachweisen wird hingewiesen (siehe Punkt 3.1 Absatz 4 RV SGB IX).

 

Hinweise zur Beantragung:

 

Für Aufforderungen nach Teil B des Rahmenvertrags können die bekannten Aufforderungsunterlagen direkt an den KSV Sachsen gerichtet werden.

 

Für Aufforderungen nach Teil E verwenden Sie bitte die entsprechenden Beitrittserklärungen ab 2026.

 

Für die Errechnung der prozentualen Steigerung nach Teil E können Sie das „Berechnungstool_pauschale_Steigerung_nach_RV_Teil_E“ im Downloadbereich nutzen.

 

Alle Aufforderungsunterlagen und Beitrittserklärungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite.

 

Kosten der Unterkunft (KdU) bei Überschreitung

 

Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen bei Überschreitung der Kosten der Unterkunft (sog. unechte Fachleistung, über 125) finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Diese enthalten bereits die örtlichen KdU-Grenzen für 2026.

 

Wir empfehlen, vorzugsweise das Verfahren nach Variante 1 zu wählen.

 

Kleiner Hinweis am Rande bei Ausfüllen der Unterlagen Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen bei Überschreitung der Kosten der Unterkunft (sog. unechte Fachleistung, über 125) – bitte zwingend die Postleitzahl des Leistungsortes eintragen, erst danach kann man den Ort auswählen.

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