Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Eingliederungs- und Sozialhilfe

Vereinbarungen SGB IX und SGB XII

Grundlage der Leistungserbringung für die einzelnen Personenkreise ist neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen auch, dass zwischen dem KSV Sachsen und dem Leistungserbringer im Freistaat Sachsen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX sowie § 75 SGB XII bestehen.

 

Diese setzen sich zusammen aus Leistungsvereinbarungen (Regelungen über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen), Vergütungsvereinbarungen für die Fachleistung (bestehend aus Personal-, Sach- und Investitionsaufwendungen) sowie Prüfungsvereinbarungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.

 

Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Träger der Sozialhilfe kann die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung prüfen.  

 

 

Aufforderungen zur Neuverhandlung von Leistungsangeboten nach SGB IX für 2025:

 

Der aktuelle Rahmenvertrag nach SGB IX für den Freistaat Sachsen ist von allen Vertragspartnern unterzeichnet. Wir stellen ihn als pdf zur Verfügung, das Dokument finden Sie >>hier<<.

 

Die Aufforderungen, die Leistungsangebote für 2025 neu zu verhandeln, können entweder nach Teil B oder nach Teil E des Rahmenvertrags an den KSV Sachsen gerichtet werden. Genaue Erläuterungen hierzu entnehmen Sie dem Ablaufschema. An dieser Stelle verweisen wir auf die rahmenvertragliche Verpflichtung den Kalkulationen zugrundeliegende Kostenfaktoren mit geeigneten Nachweisen zu begründen.

 

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise für besondere Wohnformen:

 

Für Aufforderungen nach Teil B des Rahmenvertrages können die bekannten Aufforderungsunterlagen an den KSV Sachsen gerichtet werden. Hingegen Sie bei Teil E, hierfür die nebenstehenden Beitrittserklärungen verwenden.

 

Die Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen bei Überschreitung der Kosten der Unterkunft (sog. unechte Fachleistung, ü 125) finden Sie ebenfalls rechts im Downloadfenster. Sie enthalten bereits die örtlichen KdU-Grenzen für 2025. Wir möchten zugleich darauf hinweisen, bevorzugt das Verfahren nach der Variante 1 zu wählen.

 

 

 

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen