Gesundheitsfachberufe
Gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 SächsKomSozVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeilbZuG ist der Kommunale Sozialverband Sachsen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständig.
Ausführliche Informationen, Downloads von Bescheinigungen und Informationsblättern erhalten Sie im Menü links unter den jeweiligen Punkten „Führen einer Berufsbezeichnung“ und „ausländische Berufsqualifikation“.
Für Fragen oder weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Anerkennung ausländischer Fachkräfte – kurz erklärt:
Sie sind an einem Traumberuf interessiert?
Finden Sie hier Berufe zum Stolzsein und gehören Sie zu den stärksten Sach(s)en!