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Familie, Kinder und Jugendliche

Vorhaben zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt

Der KSV Sachsen ist Bewilligungsbehörde für Vorhaben zur Bekämpfung von sexualisierter und sonstiger geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt gemäß dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

 

Die Förderbedingungen finden Sie im Abschnitt B, Ziffer II der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit.

 

Für folgende Vorhaben im Bereich der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Zuwendungen beantragt werden:

 

1. Schutzeinrichtungen

1.1 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen

a) der Betrieb von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen,

b) Neubau, Umbau, Sanierung sowie die Ausstattung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen.

1.2 Weitere spezialisierte Schutzeinrichtungen

a) der Betrieb der spezialisierten Schutzeinrichtungen,

b) Neubau, Umbau, Sanierung und die Ausstattung der spezialisierten Schutzeinrichtungen.

 

2. Beratungs-, Interventions- und Koordinationsstellen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

2.1 Interventions- und Koordinationsstellen

a) der Betrieb von Interventions- und Koordinationsstellen im Freistaat Sachsen,

b) Investitionen zur Beschaffung von Ausstattung der Interventions- und Koordinationsstellen.

2.2 Beratungsstellen für Gewaltausübende

a) der Betrieb der Beratungsstellen für Gewaltausübende im Freistaat Sachsen,

b) Investitionen zur Beschaffung von Ausstattung der Beratungsstellen für Gewaltausübende.

2.3 Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der sogenannten "Ehre"

a) der Betrieb einer Beratungsstelle im Freistaat Sachsen,

b) der Betrieb mindestens einer, das Angebot der Beratungsstelle ergänzenden, Schutzwohnung für die unter Nummer 2.3.1 genannten Personenkreis,

c) die Ausstattung der Beratungsstelle,

d) der Neubau, der Umbau, die Sanierung sowie Ausstattung von Schutzwohnungen nach Buchstabe b.

2.4 Weitere spezialisierte Fachberatungsstellen und -angebote für betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen

a) der Betrieb von Fachstellen im Freistaat Sachsen.

2.5 Landesweite Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft gewaltfreies Zuhause Sachsen

a) der Betrieb der Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft gewaltfreies Zuhause Sachsen,

b) Projekte der Öffentlichkeitsarbeit

 

3. Modellvorhaben

a) Durchführung von Modellvorhaben von überregionaler Bedeutung.

 

 

 

 

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