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Familie, Kinder und Jugendliche

Wohnheim für Kinder und Jugendliche

Körper-, geistig-, sinnes-, sprach- oder mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche, deren Versorgung in der Familie nicht sichergestellt werden kann oder die zur Erfüllung der Schulpflicht einer Unterbringung bedürfen, haben die Möglichkeit einen Platz in einem Wohnheim zu belegen.

 

In dem vollstationären gruppengegliederten Wohnangebot erhalten sie ganzjährig oder wochentäglich Verpflegung, familiengemäße Betreuung und Freizeitgestaltung sowie entsprechend ihrem Bedarf individuelle heilpädagogische Förderung, Erziehung und Pflege.

 

Die Versorgung der Heimbewohner auf der Grundlage des Gesamtplanes erfolgt durch pädagogisch qualifizierte und weitere fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter. Voraussetzung für die Heimunterbringung ist ein Aufnahmeantrag beim örtlichen Sozialamt, das auch bei diesem Betreuungsangebot die betreuungstäglichen Kosten übernimmt.

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