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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Ambulante Hilfe zur Pflege

Der KSV Sachsen ist sachlich zuständig für die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege, sofern er Leistungen der Eingliederungshilfe in weiteren besonderen Wohnformen (ehemals ambulant betreutes Wohnen) erbringt. Diese Pflegeleistungen sind von den Leistungen der Eingliederungshilfe mit umfasst (sogenanntes Lebenslagenmodell), sofern die Leistungen der Eingliederungshilfe vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt wurden.

 

Folgende Leistungen kommen für Leistungsberechtigte der Pflegegrade 2 - 5 in Betracht:

 

  • häusliche Pflege in Form von:
    • Pflegegeld
    • häusliche Pflegehilfe
    • Verhinderungspflege
    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
    • andere Leistungen (Beiträge zur Alterssicherung, Kosten der Beratung der Pflegeperson, Arbeitgebermodell)
  • Entlastungsbetrag (für Nichtpflegeversicherte)

 

Folgende Leistungen kommen für Leistungsberechtigte des Pflegegrades 1 in Betracht:

 

  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Entlastungsbetrag (für Nichtpflegeversicherte)

 

Benötigen Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenden Sie sich bitte an den für Ihre Leistungen der weiteren besonderen Wohnform zuständigen Sachbearbeiter*in.

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