Schulungs- und Informationsmaßnahmen
Aktuelles Urteil zum Schulungsanspruch:
Zur Frage: Webinar statt Präsenzschulung: Lesen Sie hier weiter
Das Integrationsamt soll darauf Einfluss nehmen, dass Schwierigkeiten im Arbeitsleben verhindert und beseitigt werden. Es führt dazu für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Schulungen und Informationsveranstaltungen durch.
Neben mehrtägigen Grund- und Aufbaukursen werden Informationsveranstaltungen mit Themenschwerpunkten aus dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) sowie Spezialkurse, gezielt ausgerichtet auf die Anforderungen an die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung, angeboten.
Um sich über die Angebote zu informieren und für ausgewählte Veranstaltungen anzumelden, gehen Sie bitte auf folgenden Link: https://www.ksv-sachsen.de/schulungsprogramm.html
Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen haben Sie ein Recht auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieses ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 179 Abs. 4 Satz 3 geregelt. Demnach werden die Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
Wir haben Ihnen in dem Merkblatt „Hinweise zum Schulungsanspruch“ wichtige Informationen zum Schulungsanspruch und zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zusammengestellt.