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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Besondere Wohnform (ehemals Wohnheime und Außenwohngruppen)

Das betreute Wohnen in einer besonderen Wohnform (bisher Wohnheim oder Außenwohngruppe genannt) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe.

 

Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen, die aufgrund Ihrer Behinderung nicht allein in einer Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben können.

 

In einer besonderen Wohnform leben Menschen mit Behinderungen zusammen und erhalten dort die erforderlichen Hilfen entweder in Form einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung (ehemals Wohnheim) oder durch eine weniger intensive Betreuung zu bestimmten Zeiten (ehemals Außenwohngruppe). Sie werden von ständig anwesenden Bezugspersonen unterstützt und gefördert.

 

In besonderen Wohnformen werden insbesondere Hilfen in folgenden Bereichen gewährt:

 

  • individuelle Grundversorgung
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Aufbau und Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Kommunikation
  • psychische Problemlagen

 

Für die Finanzierung der besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist in Sachsen der KSV Sachsen zuständig.

 

Den Antrag für diese Leistung finden Sie im Downloadfeld rechts auf dieser Seite.

 

Ergänzend können Leistungen der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht kommen. Zu diesen Voraussetzungen finden Sie hier Informationen.

 

KDU-Grenzen 2020 - 2022

Für die besondere Wohnform in Sachsen gelten für die Kosten der Unterkunft bestimmte Angemessenheitsgrenzen. Eine Übersicht für die Jahre 2020 - 2022 finden Sie rechts im Downloadbereich.

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