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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Warum ist es so wichtig?

Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Prävention und zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 SGB IX verpflichtet.

Die gesetzliche Grundlage ist mit ein Beweggrund um Mitarbeiter nach einer längeren Krankheit oder nach häufigen Kurzerkrankungen weiter erfolgreich zu beschäftigen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine positive Sache für alle Beteiligten. Die Arbeitnehmer spüren das Interesse des Arbeitgebers an der Bewahrung oder Wiederherstellung der Gesundheit und damit an der Erhaltung des einzelnen Arbeitsverhältnisses. Die Folge sind hochmotivierte und zufriedene Mitarbeiter.

Für die Arbeitgeber zeigt das Ergebnis eines erfolgreich eingeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagements Einsparung von Kosten im Krankheitsfall sowie Entlastung der sozialen Systeme.

Auch in Anbetracht des demographischen Wandels und des sich bereits jetzt immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels, kann perspektivisch nicht auf die Erfahrungen von älteren Arbeitnehmern und Menschen mit Behinderung verzichtet werden. Somit wird dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zukünftig noch größere Bedeutung zukommen.

 

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