Nach dem schrecklichen Vorfall sind unsere Gedanken bei den Opfern und Hinterbliebenen.
Das aktuelle Ereignis kann für Betroffene, Angehörige und Ersthelfer sehr belastend sein. Wenn Sie körperlich oder seelisch betroffen sind, können Ihnen Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) zustehen. Auch Angehörige von Opfern und Zeugen, können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.